Baugesuchsformularen noch im eingereichten Situationsplan für die baulichen Eingriffe im Wald nachträglich um eine Baubewilligung ersucht. Allerdings habe sie Schnittpläne eingereicht, welche nicht mit den Angaben im Situationsplan und den Formularen korrespondierten (betreffend Ausdehnung Zwischenlagerplatz, Lage und Breite der Zufahrt, Anzahl und Lage der Böschungen; letztere lägen teilweise sogar auf der Nachbarparzelle Nr. N.________). Beim Abgleich mit den verfügbaren Luftbildaufnahmen schienen die eingereichten Schnittpläne am ehesten den vollen Umfang der ausgeführten Arbeiten darzustellen. Im Baubewilligungsverfahren werde auf die Angaben in den Baugesuchsformularen abgestützt.