als Zwischenlagerplatz für Kiesmaterial; Parzellennutzung als Standort für mobile Brecheranlage zum Aufbereiten von Kiesmaterial». Unter der Rubrik «Bemerkungen» auf dem Baugesuchsformular 1.0 hielt sie fest: «Die Fläche (exkl. Waldfläche) der Parzelle Nr. K.________ wird seit 1976 als Zwischenlagerplatz für Kiesmaterial und als Standplatz für eine mobile Brecheranlage zur Kiesaufbereitung genutzt. Die nutzbare Parzellenfläche für Zwischenlagerplatz und Standplatz für die mobile Brecheranlage beträgt ca. 650 m2. Die Zufahrt zur Parz. Nr. C.________ besteht aus einem ca. 3,5 m breiten Fahrweg mit 6 bis 15 % Gefälle. Im Bereich mit 15 % Gefälle besteht die Oberfläche aus Schwarzbelag;