Die Gemeinde teilte am 7. Februar 2020 mit, dass die schleichende Ausdehnung des Verarbeitungsplatzes ins Waldareal nicht Gegenstand des nachträglichen Baugesuches bilde. Es fehle ein formelles Rodungsgesuch. Die Gemeinde habe die Baugesuchsunterlagen zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental weitergeleitet. Dieses habe dem Beschwerdeführer die Mängel des Baugesuchs mitgeteilt und dabei keine Rodung erwähnt.