5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD führt14, leitete ein Beschwerdeverfahren unter der Verfahrensnummer BVD 120/2019/90 ein. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es beteiligte das AGR, das im erstinstanzlichen Verfahren zuhanden der Baupolizeibehörde eine Stellungnahme abgegeben hatte, am Verfahren. Die Gemeinde beantragte mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2019 die Abweisung der Beschwerde. Auch das AGR stellte mit Eingabe vom 11. Dezember 2019 den Antrag, dass die Beschwerde abzuweisen sei.