Sie werden aufgefordert, bis zum 31. Mai 2020 a) den Lager-, Umschlags- und Verarbeitungsplatz für Kies, Steine, Asphalt und dergleichen vollständig zurückzubauen; b) die Erweiterung des Platzes bzw. des Weges in südwestlicher Richtung ins Waldareal rückgängig zu machen und das Waldareal unter Anleitung der Waldabteilung Alpen wieder aufzuforsten». Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen (Dispositivziffer 2) und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht (Dispositivziffer 3).