Auf der Parzelle und im angrenzenden Waldareal befänden sich abgelagerte, zum Teil ausgediente Materialien und Gerätschaften, die in der Landwirtschaftszone und im Wald weder deponiert noch gelagert werden dürften. Der Beschwerdeführer 2 erhielt Gelegenheit zur Stellungnahme.11 Er teilte der Gemeinde mit Schreiben vom 9. August 2019 mit, er habe das Areal im Jahr 1976 erworben. Der heutige Lager- und Umschlagplatz sei damals als Holzlagerplatz genutzt worden. Der Weg um den Kies-Lagerplatz auf seinem Grundstück bestehe seit jeher.