2. Am 23. November 2018 erstattete das AGR der Gemeinde (auch zur Weiterleitung an die Kantonspolizei) einen Bericht.6 Darin listete es gestützt auf Luftbilder sowie die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Baubewilligungsunterlagen die baulichen Veränderungen und Nutzungsänderungen auf dem fraglichen Areal seit 1669 (recte wohl: 1969) auf. Es hielt fest, auf dem Areal seien mehrere Gewerbebetriebe tätig. U.a. werde auf der Parzelle Nr. K.________ durch die F.________Firma ein Deponie- und Aufbereitungsplatz betrieben, der nie baubewilligt worden sei. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 37a RPG7 im Rahmen eines nachträglichen Baugesuchs könne dafür nicht in Aussicht gestellt werden.