b) Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 6615.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführerinnen die Parteikosten im Betrag von CHF 9421.90 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung