1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Interlaken vom 9. Februar 2022 wird aufgehoben. Dem Vorhaben gemäss Baugesuch vom 17. September 2020 (Baugesuch-Nr. 581/20.050) und Projektänderung vom 30. Mai 2023 wird der Bauabschlag erteilt. 2. a) Die Verfahrenskosten von CHF 3200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.