Über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen muss das Lichtraumprofil inkl. lichte Breite bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden, über Fuss-, Gehund Radwegen in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 m. Die Baubewilligungsbehörde wird gegebenenfalls zu beurteilen haben, bis zu welcher Höhe die lichte Breite bei der I.________gasse, die offenbar als Fussgängerzone signalisiert ist,38 freigehalten werden muss, und ob das Bauvorhaben dieser Anforderung entspricht.