Die Attika soll gemäss den Projektänderungsplänen vom 4. Mai 2022 von der Südfassade des Neubaus teilweise zurückspringen; dort soll ein Fenster angebracht werden. Der Rücksprung von der Südfassade bzw. von der Parzellengrenze beträgt gemäss dem Projektplan «Grundrisse» vom 4. Mai 2022 zwischen 0,80 m und 1,20 m. Insoweit wird also die geschlossene Bauweise – wonach mit einer Brandmauer an die Grenze zu bauen wäre – nicht umgesetzt. Gleichzeitig wird aber auch der seitliche Grenzabstand gemäss Art. 212 Abs. 3 GBR nicht eingehalten.