d) Die I.________gasse und der M.________weg treffen im Winkel aufeinander. Die Parzelle Nr. A.________ bildet das Eckhaus im Winkel I.________gasse/M.________weg, die Parzellen Nr. N.________ (Bauparzelle) und Nr. P.________ bilden die Nachbarparzellen an der I.________gasse resp. am M.________weg. Dabei trifft auch die rückwärtige Grenze der Parzelle Nr. P.________ auf die seitliche Grenze der Bauparzelle Nr. N.________. Gemäss den Bauplänen soll der Neubau zu den Parzellen Nrn. A.________ und P.________ hin (d.h. auf der Südseite) keinen seitlichen Grenzabstand einhalten, sondern bis direkt an die Parzellengrenze und sogar teilweise bis ins Innere der Parzelle Nr. A.