Im Winkel bildet unter Umständen die rückwärtige Parzellengrenze eines Grundstücks gleichzeitig die seitliche Parzellengrenze des dortigen Nachbargrundstücks. In einem solchen Fall muss eine Brandmauer erstellt werden, wenn im Rahmen der zulässigen Gebäudetiefe bis an diese Parzellengrenze gebaut werden kann und dies auch geplant ist.