Grenzabstände bezwecken einerseits, die Nachbarschaft vor mannigfaltigen Beeinträchtigungen zu schützen, andererseits dienen sie aber auch öffentlichen Interessen wie der guten Gestaltung des Ortsbildes, der Ästhetik oder der Gesundheits- und Feuerpolizei.31 Mit der Festlegung der Grenzabstände oder dem Verzicht auf diese (geschlossene Bauweise) regelt das kommunale Recht insofern auch diese Aspekte.