Dies müsse auch für die Süd- und Ostseite des geplanten Neubaus gelten. Auch der Überbau mit dem Reduit müsse auf der Seite, die der Parzelle Nr. P.________ zugewandt sei, eine Brandmauer aufweisen. Im angefochtenen Entscheid seien somit nicht sämtliche erforderlichen Brandmauern angeordnet worden.