«Erstellung Brandmauer Gemäss Art. 413 Abs. 1 Gemeindebaureglement sind in der geschlossenen Bauweise die Gebäude mit einer Brandmauer an die Grenze zu stellen. Die Baubewilligungsbehörde verfügt gestützt darauf die Erstellung der Brandmauer mit Feuerwiderstand REI180 gemäss Fachbericht vom 6. November 2020 der Industriellen Betriebe Interlaken AG.».