Die Vorinstanz erwog im angefochtenen Entscheid, gemäss dem Fachbericht Brandschutz habe sie über das Erfordernis der Brandmauer zu befinden. Entsprechend werde dies im Bauentscheid angeordnet. In Dispositivziffer 1.6 des angefochtenen Entscheids ordnete die Vorinstanz an: 30 Vgl. Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 22. Dezember 2022 19/29 BVD 110/2022/45