b) Die Vorinstanz hat bei den IBI einen Fachbericht zum Brandschutz eingeholt. Darin halten die IBI in Ziff. 5.1 u.a. fest: «Die minimal erforderlichen Schutzabstände werden gegenüber den Gebäuden I.________gasse 2 und 6, sowie M.________weg 9 und 11, unterschritten. Folgende Ersatzmassnahmen sind zu treffen: - Aussenwandkonstruktion gegenüber Geb. I.________gasse 6, ist mit Feuerwiderstand REI60 zu erstellen. Weiterführende Massnahmen in Bezug auf das Erfordernis einer Brandmauer mit Feuerwiderstand REI180 fordert die Bauverwaltung Interlaken. (…)».