Die Fassade des geplanten Neubaus reicht bis an die Grenze zur Parzelle Nr. P.________ heran; sie ist also vom Gebäude der Beschwerdeführerinnen nur durch die gut 2 m breite Passage getrennt. Gegenüber der Parzelle Nr. A.________ präsentiert sich die Situation im Erdgeschoss ähnlich. In den Obergeschossen 1-3 soll der Neubau über der Passage auf die Parzelle Nr. A.________ auskragen und mit dem dortigen Gebäude verbunden werden. Westseitig soll dieser Überbau vom geplanten Neubau aus zugänglich sein. Ostseitig soll er von der Liegenschaft I.________gasse 2 (Parzelle Nr. A.________) aus zugänglich sein und dort in den drei Obergeschossen jeweils als Reduit dienen.