a) Der geplante Neubau soll auf der gesamten Parzellentiefe (knapp 13 m) an die nördliche Parzellengrenze reichen und an das dortige Nachbargebäude (I.________gasse 6, Parzelle Nr. K.________) angebaut werden. Auf der Ostseite reicht der Neubau an oder bis in unmittelbare Nähe der Parzellengrenze, im Unter- und Erdgeschoss sogar teilweise bis auf die östliche Nachbarparzelle (M.________weg 11, Parzelle Nr. L.________). Dort befindet sich ein im Grenzbereich zur Bauparzelle zweigeschossiges Gebäude, an das der Neubau ganz oder fast heranreichen soll.