Der Hinweis der Beschwerdegegnerin, dass nötigenfalls der Keller verkleinert und so die IC-Pilewall innerhalb der Bauparzelle angebracht werden könne, schafft diesbezüglich keine Abhilfe. Die Baubewilligungsbehörde prüft nicht mehrere Projektvarianten gleichzeitig.29 Für die Beurteilung ist die von der Bauherrin in den Baugesuchsunterlagen dargestellte Projektvariante massgebend. Die Beschwerdegegnerin müsste sich also entscheiden, ob sie das Kellergeschoss verkleinern und die geplante Baugrubensicherung entsprechend anpassen will. Wäre dies der Fall, so müsste sie Projektänderungspläne einreichen, auf denen die Anpassungen dargestellt werden.