p) Gemäss dem Projektplan «Grundrisse» vom 4. Mai 2022 soll die Wand des Kellergeschosses unmittelbar an der Grenze zu den Nachbarparzellen Nrn. A.________ und P.________ gebaut werden. Entsprechend sieht der Plan «Baugrubensicherung» vom 19. Dezember 2022 vor, dass die IC-Pilewall, mit welcher die Baugrube gesichert werden soll, ausserhalb der Bauparzelle bzw. auf den Parzellen Nrn. A.________ und P.________ angebracht werden soll. Die Beschwerdeführerinnen erklären, dass sie als Eigentümerinnen der Parzelle Nr. P.________ hierzu die Zustimmung verweigern und daher die Umsetzung des Vorhaben aus zivilrechtlichen Gründen scheitern würde.24