Das AWA legt überzeugend dar, dass Rahmenbedingungen festgelegt werden können und müssen, um im Hinblick auf den Gewässerschutz ein adäquates situatives Reagieren zu gewährleisten. Dazu gehört nach Ansicht des AWA, dass bereits im Voraus alternative Massnahmen ausgearbeitet werden für den Fall, dass die ursprünglich geplanten Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Wirkungen des Bauvorhabens auf die Durchflusskapazität des Grundwassers letztlich nicht über das Mass hinausgehen, das der Beurteilung des Ausnahmegesuchs zugrunde gelegt wird.