o) Allerdings stellt die Erforderlichkeit situativen Reagierens die Umsetzbarkeit der gewässerschutzrechtlichen Optimierungen (Rückbau der Baugrubensicherung, Drainageleitung) in Frage. Diese beeinflussen das Ausmass, indem sich das Bauvorhaben auf die Durchflusskapazität des Grundwassers auswirkt, und das Ergebnis der Interessenabwägung. Sie sind damit für die beantragte gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung von entscheidender Bedeutung.