Die Beschwerdegegnerin hat das beabsichtigte Vorgehen bei der Baugrubensicherung mit mehreren Eingaben näher erläutert und mit Berichten eines Hydrogeologie- und eines Spezialtiefbauunternehmens abgestützt. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Beizug dieser Unternehmen eine sichere Bauausführung und die Einhaltung der Regeln der Baukunde gewährleistet sind, auch wenn sich im Verlauf der Arbeiten am Baugrund neue Gegebenheiten offenbaren, auf die situativ reagiert werden muss.