Beim Bauen stellt sich oftmals eine Vielfalt an sicherheitstechnischen Fragen, die nicht in allen Einzelheiten bereits im Voraus im Baubewilligungsverfahren geklärt werden müssen. Nähere Abklärungen drängen sich im Baubewilligungsverfahren dann auf, wenn Hinweise auf mögliche Abweichungen von den Regeln der Baukunde bestehen, oder allenfalls auch dann, wenn ein bautechnisch besonders herausforderndes Projekt in Frage steht,21 wie dies hier der Fall ist. Das streitige Bauvorhaben erfordert Spezialtiefbauarbeiten im wassergesättigten Baugrund, die mit Unsicherheiten verbunden sind, auf die situativ reagiert werden muss. Dies wird von keiner Seite in Frage gestellt.