Die Pflicht zur Einhaltung der Regeln der Baukunde gilt von Gesetzes wegen, d.h. auch ohne ausdrückliche Anordnung. Zumal wenn Fachpersonen beigezogen werden, ist in der Regel von der Befolgung der Vorschriften und Normen bei der Bauplanung und -ausführung auszugehen. Beim Bauen stellt sich oftmals eine Vielfalt an sicherheitstechnischen Fragen, die nicht in allen Einzelheiten bereits im Voraus im Baubewilligungsverfahren geklärt werden müssen.