l) Am 22. August 2023 hat sich das AWA erneut vernehmen lassen. Es weist darauf hin, dass die J.________ AG gemäss eigenen Angaben über Erfahrung mit 3000 erfolgreich abgeschlossenen Projekten im Spezialtiefbau verfüge, dass es sich dabei aber nicht um 3000 15/29 BVD 110/2022/45 Projekte mit einer IC-Pilewall handle. Das AWA weist ferner darauf hin, dass die von der H.________ GmbH erwähnten Putzstutzen nicht zulässig wären. Kontrollschächte seien unter gegebenen Voraussetzungen zulässig.