k) Die Beschwerdeführerinnen haben mit Eingabe vom 22. August 2023 erneut Stellung genommen. Sie weisen darauf hin, dass der von der J.________ AG angeführte Erfahrungsschatz von weit über 3000 erfolgreich absolvierten Projekten offenbar keine Projekte mit Ein- und Ausbau einer IC-Pilewall umfasse. Die Ausführungen zum geplanten Vorgehen seien zu wenig konkret. Die offenbar noch bestehenden geotechnischen Unsicherheiten und die Komplexität der geplanten Vorgänge stellten ein Risiko dar. Bei einem Scheitern des Rückbaus würden die Behörden wie auch die Beschwerdeführerinnen vor vollendete Tatsachen gestellt, was unhaltbar sei.