Die Beschwerdegegnerin reichte zudem technische Daten zu dem bei der Drainageleitung zu verwendenden Filtergewebe ein, zudem ergänzende Ausführungen der H.________ GmbH vom 20. Juli 2023. Die H.________ GmbH weist u.a. insbesondere darauf hin, dass nicht eine Drainage im herkömmlichen Sinn geplant sei, welche in vernässten Gebieten oder Gebäudehinterfüllungen zum Einsatz käme. Vielmehr handle es sich um Durchlassrohre, welche bezweckten, dass das durch den Bau reduzierte Porenvolumen kompensiert werde. Die Ringleitung wäre dauernd mit Grundwasser verfüllt, und in diesem Gebiet sei mit nur geringen Grundwasserspiegelschwankungen zu rechnen.