Die Beschwerdegegnerin widersprach diesen Ausführungen mit Replik vom 23. Juni 2023. Sie legte einen Kurzbericht der H.________ GmbH vom 19. Juni 2023 mit Anhängen bei. Die H.________ GmbH legt darin dar, wie sie die Menge des abzupumpenden Grundwassers (rund 1500 l/min) berechnet hat. Zudem macht sie Angaben über die Langlebigkeit des Filtergewebes, mit dem die Drainagerohre umwickelt werden sollen. Sie führt aus, da die Ringdrainage auf Seite I.________gasse bis ausserhalb des Gebäudes reiche, könnten hier als Zusatzmassnahme zwei Putzstutzen vorgesehen werden.