Die Rohre auf der Nord-, Ost- und Südseite hingegen würden im Boden verbleiben und Grundwasser aufstauen. Wo die Rohre entfernt würden, blieben Hohlräume im Untergrund zurück, welche diesen destabilisieren würden. Der destabilisierende Effekt würde verstärkt durch den Umstand, dass der Boden der Baugrube nicht gesichert sei und der aus Kies, Sand und feinkörnigen Ablagerungen bestehende Baugrund im Bereich des Aushubs anfällig für Auflockerungen werde. Die Beschwerdeführerinnen befürchteten ausserdem, dass das Einbohren der Rohre Vibrationen verursache, die sich schädlich auf die (teils denkmalgeschützten) Nachbargrundstücke auswirken könnten.