Die J.________ AG führt darin aus, die IC-Pilewall bestehe aus einzelnen Rohren, die mit einem Schloss verbunden werden könnten. Das Schloss diene wie bei einer Spundwand zum Erstellen eines wasserdichten Verbaus. Die einzelnen Teile würden in den Baugrund gebohrt. Nach dem Erstellen der Decke über dem Untergeschoss würden die kurzen Stahlrohre wieder ausgebaut. Dafür werde das Kleinbohrgerät «Commacchio MC 600 P» eingesetzt, welches mit einer Haltevorrichtung ausgerüstet sei. Die Rohre würden einzeln am Kopf gefasst und zurückgezogen. Die Beschwerdegegnerin reichte zudem ein neues Formular BiG mit Ausnahmegesuch nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV ein.