g) Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. April 2023, konkret und nachvollziehbar aufzuzeigen, wie der Rück-/Ausbau der IC-Pilewall erfolgen solle. Ferner sei darzulegen, wie sich die anstelle der Rühl- und Spundwand vorgesehene IC-Pilewall auf die voraussichtliche Menge des abzuleitenden Grundwassers auswirke, und bei wesentlichen Veränderungen gegenüber den bisherigen Angaben ein entsprechend angepasstes neues BiG- Formular einzureichen. Am 15. Mai 2023 reichte die Beschwerdegegnerin einen Bericht des Ingenieurunternehmens J.________ AG ein. Die J.______