und Spundwand, sondern eine IC-Pilewall vorgesehen, die nach Fertigstellung des Kellergeschosses wieder ausgebaut werden solle. Die Unterkante der IC-Pilewall würde über einer allfälligen stauenden Schicht zwischen den zwei Grundwasserleitern liegen. Die Bau- und Bauhilfsmassnahmen beträfen also nur den oberen Grundwasserleiter, womit der Hinweis bezüglich der zu verhindernden Verbindung von zwei Grundwasserleitern bereinigt sei.