f) Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerin, die vom AWA verlangten zusätzlichen Unterlagen und Ausführungen einzureichen. Am 22. Dezember 2022 reichte die Beschwerdegegnerin Baugrubenpläne (Grundriss, Ansichten und Schnitte) sowie einen revidierten hydrogeologischen Bericht der H.________ GmbH vom 16. Dezember 2022 ein. Das AWA äusserte sich dazu mit Stellungnahme vom 21. März 2023. Es führte aus, gemäss dem revidierten hydrogeologischen Bericht sei eine ergänzende Sondierbohrung durchgeführt worden. Diese zeige gemäss dem Bericht auf, dass bis in eine Tiefe von mindestens 11,5 m unter Terrain nur ein Grundwasserleiter vorhanden sei. Neu sei als Baugrubenabschluss nicht mehr eine Rühl-