Bauherrin müsse die Baugrubenpläne im Detail ausarbeiten (Situation und Schnitte) und überprüfen, ob das Vorhaben mit allen permanenten Einbauten die Durchflusskapazität des Grundwassers um mehr als 10 % vermindere. Aufgrund der hydrogeologischen Unsicherheiten sei eine Sicherheitsmarge einzurechnen. Unter Umständen seien zur Einhaltung der 10 %-Regel Ersatzmassnahmen zu treffen, um die Umströmung der permanenten Bauten im Grundwasser zu gewährleisten. Das AWA könne die Einhaltung der 10 %-Regel überprüfen, wenn die Baugrubenpläne vorlägen.