Wie die Ausfachung der Rühlwand geplant sei, sei hier unbekannt. In der Regel würden oberhalb des Grundwasserspiegels permanente und unterhalb des Grundwasserspiegels rückziehbare/rückbaubare Ausfachungen verwendet. Unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels seien dichte, permanente Baugrubenabschlüsse nicht zulässig. Aus heutiger Sicht bleibe unklar, in welchen Bereichen zur Baugrubensicherung eine Rühlwand erforderlich sei und ob auch unter Berücksichtigung der Rühlwand (d.h. der Rühlwandträger mit Ausfachung) die 10 %-Regel eingehalten werde. Die 18 Vorakten pag. 214