Das AWA führte mit Stellungnahme vom 2. Juni 2022 aus, es komme bei erneuter Beurteilung zum Schluss, dass die Auswirkungen der Bauhilfsmassnahmen für den Baugrubenabschluss (gemäss dem Formular BiG18 waren Spundund Rühlwand vorgesehen) bei der Berechnung, ob die Durchflusskapazität des Grundwassers um mehr als 10 % vermindert werde, nicht berücksichtigt worden seien. Bei Rühlwänden blieben in der Regel die Rühlwandträger (Stahlträger mit ca. 2 m Abstand zueinander) im Untergrund und trügen zur Reduktion des Grundwasserdurchflusses bei. Wie die Ausfachung der Rühlwand geplant sei, sei hier unbekannt.