c) Die Beschwerdeführerinnen beanstanden zunächst, dass die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) ihren Amtsbericht verfasst hätten, bevor das Hydrogeologische Gutachten der H.________ GmbH vorlag. Nach Ansicht der Beschwerdeführerinnen hätten das IBI das hydrogeologischen Gutachten prüfen und das AWA sich anschliessend mit dem Amtsbericht der IBI auseinandersetzen müssen.