Dieses kam zum Schluss, dass der durchströmte Querschnitt infolge des geplanten Neubaus um 9 % reduziert werde.15 Das AWA hielt mit Amtsbericht vom 10. November 2020 fest, dass die Ausnahmebewilligung unter Auflagen erteilt werden könne.16 Die Vorinstanz hat im angefochtenen Entscheid die Ausnahmebewilligung erteilt (Dispositivziffer 1.3) und die Auflagen gemäss Amtsbericht des AWA als verbindlich erklärt (Dispositivziffer 2.8).