Auch das AWA hat sich mit Stellungnahme vom 22. August 2023 zur Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 28. Juli 2023 und den diesbezüglichen Beilagen vernehmen lassen. Es hält u.a. fest, hinsichtlich der gewässerschutzrechtlichen Aspekte schienen die Positionen der beiden Parteien festgefahren zu sein. Spezialtiefbauarbeiten im wassergesättigten Baugrund seien komplex und erfahrungsgemäss mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Es könnten allerdings in der Projektierungs- und Ausführungsphase Massnahmen ergriffen werden, um mit dieser Komplexität und den damit verbundenen Unsicherheiten umzugehen. Dazu gehörten