Die Beschwerdegegnerin replizierte auf die Eingabe der Beschwerdeführerinnen am 23. Juni 2023. Sie bekräftigte ihre bisherige Rechtsposition. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 5. Juli 2023 eine spontane Stellungnahme mit weiteren Ausführungen ein. Die Beschwerdegegnerin bekräftigte ihrerseits das Festhalten an ihrer Rechtsposition mit ausführlich begründeter Stellungnahme vom 28. Juli 2023. Sie reichte weitere Erläuterungen der J.________ AG zur IC-Pilewall sowie einen Bericht des Bau- und Hydrogeologieunternehmens H.________ GmbH zu den Akten. Hierzu äusserten sich die Beschwerdeführerinnen mit Eingabe vom 22. August 2023, wobei sie weiterhin an ihrer Beschwerde festhielten.