Sie stellten neue Verfahrensanträge betreffend Ergänzung der Angaben zur Materialisierung und Farbgebung mit einer Fotomontage, die Einholung von Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EDK) durch die BVD sowie die Einholung einer Stellungnahme des AWA zur neuen Angabe über die voraussichtlich abzuleitende Grundwassermenge. Sie wiesen darauf hin, dass die Beschwerdegegnerin die Angaben zur Materialisierung und Farbgebung nicht innert der zunächst dafür angesetzten Frist eingereicht habe, sondern erst auf eine erneute Aufforderung des Rechtsamtes hin. In sinngemässer Anwendung von Art.