Die Beschwerdeführerinnen hielten mit Eingabe vom 14. Juni 2023 – unter Anpassungen der Rechtsbegehren v.a. betreffend Instruktionen im Fall der Rückweisung – an ihrer Beschwerde fest. Sie stellten neue Verfahrensanträge betreffend Ergänzung der Angaben zur Materialisierung und Farbgebung mit einer Fotomontage, die Einholung von Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EDK) durch die BVD sowie die Einholung einer Stellungnahme des AWA zur neuen Angabe über die voraussichtlich abzuleitende Grundwassermenge.