Die Beschwerdegegnerin reichte am 15. Mai 2023 ein neues Formular BiG ein. Dort hat sie im Feld «Bemerkungen» eingetragen: «Gegenüber einer Spund-/Rühlwand wird der voraussichtliche Wasseranfall mit der geplanten IC-Pilewall nicht verändert. Da die geplanten Einbauten nur wenig unter dem Neubau bzw. nicht bis in den Stauer reichen, wurde kein Minderungsfaktor berücksichtigt.».