16. Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerin, die Unterlagen gemäss der Stellungnahme des AWA zu ergänzen. Dafür sei konkret und nachvollziehbar aufzuzeigen, wie der Rück-/Ausbau der IC-Pilewall erfolgen solle. Ferner sei darzulegen, wie sich die anstelle der Rühl- und Spundwand vorgesehene IC-Pilewall auf die voraussichtliche Menge des abzuleitenden Grundwassers auswirke; bei wesentlichen Veränderungen gegenüber den bisherigen Angaben sei ein entsprechend angepasstes neues Formular BiG einzureichen.