211 GSchV erteilt werden könne unter der Voraussetzung, dass der vorgesehene Baugrubenabschluss IC-Pilewall vollständig rück- bzw. ausgebaut werden könne. Zudem seien die Angaben zur voraussichtlichen Menge des abzuleitenden Grundwassers unter Beachtung des angepassten Baugrubenabschlusses (IC-Pilewall) erneut kritisch zu überprüfen. Soweit die Anpassung des Baugrubenabschlusses als Projektänderung gelte, sei das Formular BiG (Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen) mit den korrigierten Angaben durch die Beschwerdegegnerin neu einzureichen.