12. Das Rechtsamt stellte den Verfahrensbeteiligten die Eingaben zu. Gestützt auf Gesuche der Beschwerdegegnerin erstreckte es die Frist für das Einreichen der gewässerschutzrechtlichen Unterlagen zweimalig bis am 4. Januar 2023. Das Rechtsamt holte von der kantonalen Denkmalpflege einen Fachbericht zum Bauvorhaben – unter Berücksichtigung der Projektänderung und des Farb- und Materialkonzepts – ein. Zudem bat es die KDP um Stellungnahme zur Frage, ob nach Art. 7 und 8 i.V.m. Art. 25 Abs. 2 NHG4 eine Begutachtung durch die ENHK und/oder die EKD erforderlich sei.