11. Mit Eingabe vom 30. August 2022 nahmen die Beschwerdeführerinnen Stellung zur Projektänderung. Sie beantragen, der Bauentscheid sei aufzuheben und das Baugesuch mit der Projektänderung sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Subsidiär beantragen sie eine Rückweisung an die Gemeinde mit verbindlichen Anordnungen und zur Neupublikation. Im Eventualstandpunkt beantragen sie die Ergänzung des Bauentscheids mit Auflagen zur Erstellung von Rissprotokollen und Sicherheitsmassnahmen während der Bauphase. Erneut verlangen sie, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung nicht zu entziehen.